Jedes Mitglied benötigt eine Halterhaftpflichtversicherung gemäß
Luftverkehrsgesetz
(LuftVG) §37, Abs.1, Mindesthaftungssumme 2,5 Mio.)
- bei nicht DMFV Versicherten ist der Nachweis jährlich vorzulegen
- empfohlen wird der Abschluss über den DMFV
Interessenten bitte bei der Vorstandschaft melden. Dazu einfach den Bereich Vorstandschaft anwählen oder beim Besuch auf dem Fluggelände ansprechen. Parrallel findet in regelmäßigen Abstaenden eine Mitgliederversammlung im Schloss Schönbrunn statt. Termine werden unter "Veranstaltungen" bekannt gegeben.
Folder des DMFV als PDF
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